Drei Anbieter, zwei Rechtsverhältnisse
Alle drei Systeme bezahlen Creator international. Der Unterschied liegt darin, wer gegenüber dem Creator Vertragspartner wird — und diese Frage entscheidet über Haftung, Pflichten und Aufwand auf Ihrer Seite.
Gigapay und Lumanu arbeiten als Merchant of Record. Sie kaufen die Leistung des Creators und verkaufen sie an Sie weiter. Der Creator hat einen Vertragspartner, Sie haben einen Kreditor. Steuerliche Melde- und Abzugspflichten, die an die Zahlung anknüpfen, verlagern sich damit weitgehend auf den Anbieter.
CognitivaOS ist kein Merchant of Record. Wir wickeln Zahlungen über lizenzierte Zahlungsinfrastruktur ab, treten aber nicht als Käufer und Wiederverkäufer der Creator-Leistung auf. Das bedeutet: Sie bleiben Auftraggeber, und die daran anknüpfenden Pflichten bleiben bei Ihnen. Wir bilden sie ab, dokumentieren sie und weisen auf sie hin — wir übernehmen sie nicht.
Das ist eine bewusste Entscheidung, und sie ist nicht für jeden die richtige. Wer die Pflichten vollständig auslagern will, ist bei einem Merchant of Record besser aufgehoben. Wer die direkte Beziehung zu seinen Creatorn behalten will und dafür die Dokumentation im Griff braucht, findet sie bei uns.
Gegenüberstellung
| Gigapay | Lumanu | CognitivaOS | |
|---|---|---|---|
| Rechtsverhältnis zum Creator | Merchant of Record | Merchant of Record | Kein Vertragspartner; Auftraggeber bleiben Sie |
| Sitz | Stockholm, Schweden | USA | Wilmington, Delaware (Public Benefit Corporation) |
| Auszahlungsreichweite | 65+ Länder, 50+ Währungen (Anbieterangabe) | 237 Länder und Territorien, 132 Währungen (Anbieterangabe) | Über 100 Länder; Verfügbarkeit je Korridor, aktuelle Liste auf Anfrage |
| Zahlungsinfrastruktur | Eigene, lokale Rails, SEPA Instant | Bankkonto, PayPal, Visa Direct | Lizenzierte Zahlungsinfrastruktur |
| Indien und GCC | Keine gesonderte Angabe | Keine gesonderte Angabe | Indien: eigens entwickeltes Auszahlungsprodukt mit PAN-basiertem Onboarding, UPI-Auszahlung, TDS- und GST-Behandlung, Fan-out an mehrere Empfänger. GCC: Auszahlungskorridore in die VAE, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar, Kuwait und Oman; Erfassung des Advertiser Permit als Pflichtfeld |
| Prüfung von Auftraggebern und Empfängern | KYC/KYB (Anbieterangabe) | Onboarding und Verifizierung (Anbieterangabe) | KYC und KYB: Identitätsprüfung, Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, Gewerbestatus und Dauer der Anschriftenmeldung; Registerabgleich, Sanktionsscreening und laufende Wiedervorlage |
| DAC7 | Reporting als Anbieterleistung | — | Als Plattformbetreiber registriert; Erhebung und Plausibilisierung im Creator-Onboarding |
| US-Formulare | — | W-9/W-8, automatisches 1099-Filing (Anbieterangabe) | Erfassung und Validierung von W-9 und W-8 im Onboarding; Informationsmeldungen nach Maßgabe der einschlägigen Formulare |
| Zertifizierung | ISO 27001, DSGVO | SOC 2 Type II, ISO 27001, DSGVO | ISO 27001 und SOC 2 Type II in Vorbereitung; Sicherheitsdokumentation auf Anfrage |
| Schnittstellen | REST-API, Webhooks, Sandbox | API, Webhooks, eigene Metadaten | REST-API, MCP-Server; zusätzlich über Zapier und Make anbindbar |
| Preismodell | Monatliche SaaS-Gebühr plus prozentuale Admin-Gebühr (Anbieterangabe) | Auf Anfrage | Ab 150 € für 5 Kampagnen, zuzüglich Abwicklungsgebühren |
Wofür Gigapay steht
Europäisch verankert, mit SEPA-Instant-Auszahlungen und einem Reporting-Apparat, der auf EU-Meldepflichten ausgelegt ist. Für Programme mit europäischem Schwerpunkt der naheliegende Aufbau.
Wofür Lumanu steht
Die größere geografische Reichweite und der ausgereiftere US-Steuerapparat. Für Programme mit substanziellem US-Creator-Anteil oder weltweit breiter Streuung die stärkere Wahl.
Wofür CognitivaOS steht
Die Dokumentation der Vorgänge, aus denen Pflichten entstehen — erfasst bei Entstehung statt Jahre später rekonstruiert.
Fünf Themen entstehen unabhängig davon, wer das Geld überweist:
Wo die Leistung erbracht wurde. Erbringt ein Creator eine Leistung im Ausland, kann dieses Land ein Besteuerungsrecht haben — unabhängig von seiner Ansässigkeit und unabhängig davon, über welchen Weg gezahlt wurde. Ob eine abkommensrechtliche Freigrenze greift, hängt vom jeweiligen Länderpaar ab.
Wie sich das Honorar aufteilt. Der deutsche Steuerabzug behandelt die Darbietung anders als die Überlassung von Nutzungsrechten. In typischen Creator-Verträgen ist der Rechteanteil oft der größere Teil der Gage — und unterliegt anderen Regeln als der Auftrittsanteil.
Wo der Creator ansässig ist. Ansässigkeit und tatsächliche Anwesenheit fallen bei international arbeitenden Creatorn regelmäßig auseinander, und die Anknüpfungspunkte unterscheiden sich je Land. In Deutschland etwa knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nicht an eine feste Tageszahl an: Ein Creator mit Lebensmittelpunkt im Ausland kann hier unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er eine Wohnung vorhält. Bei einzelnen Länderpaaren fehlt zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen — dann entfallen die üblichen Entlastungsmechanismen.
Ob eine Zusammenarbeit noch als selbständig gilt. Wiederkehrende Beauftragungen mit enger inhaltlicher Vorgabe können den sozialversicherungsrechtlichen Status berühren. Beurteilt wird nach den tatsächlichen Verhältnissen — nicht danach, wer die Rechnung stellt. Ein Merchant of Record ändert daran nichts, eine Gewerbeanmeldung ebenso wenig. Belegen lassen sich die Umstände: Häufigkeit, Dauer, Weisungsdichte und wie viel des Auftragsvolumens eines Creators auf einen einzigen Auftraggeber entfällt. CognitivaOS erfasst diese Merkmale und macht Konzentrationen sichtbar, bevor sie in einer Prüfung auffallen.
Welche Genehmigungen vorlagen. In einzelnen Märkten ist Werbung genehmigungspflichtig, mit Prüfpflichten auch für Agenturen und Marken.
CognitivaOS erfasst diese Angaben als strukturierte Felder beim Anlegen der Kampagne und beim Onboarding des Creators, verfolgt Schwellenwerte je Creator und Land, und stellt den Bestand für Prüfungen bereit.
(Funktionsumfang zum Rollout; aktueller Stand auf Anfrage.)
Welcher Anbieter zu welchem Profil passt
Die Entscheidung hängt weniger an der Länderzahl als an drei Fragen: Wo sitzen Ihre Creator, wie viel Verantwortung wollen Sie abgeben, und was verlangt Ihre Beschaffung heute.
Gigapay passt, wenn …
- Ihre Creator überwiegend in der EU und im EWR sitzen
- Sie Melde- und Abzugspflichten vollständig abgeben wollen
- schnelle SEPA-Auszahlung wichtiger ist als globale Breite
- Ihre Beschaffung heute eine ISO-27001-Zertifizierung sehen will
Typisch: die europäische Agentur mit 50 bis 200 Kooperationen im Jahr, deren Creator zu neunzig Prozent aus DACH, Frankreich und Skandinavien kommen.
Lumanu passt, wenn …
- ein wesentlicher Teil Ihrer Creator in den USA steuerpflichtig ist
- Ihr Programm über Europa hinaus breit streut
- Sie an ein US-Beschaffungssystem angebunden sind
- Ihre Beschaffung heute einen SOC-2-Type-II-Bericht verlangt
Typisch: die US-Marke oder das internationale Agenturnetzwerk, bei dem 1099-Pflichten und Vendor-Konsolidierung im Vordergrund stehen.
CognitivaOS passt, wenn …
- Sie mit Creatorn in Indien oder im GCC arbeiten
- Ihre Creator in wechselnden Ländern produzieren, Leistungsort und Ansässigkeit also auseinanderfallen
- Sie Creator mit Wohnsitz im Ausland und regelmäßiger Präsenz in Deutschland beauftragen
- die Aufteilung zwischen Darbietung und Nutzungsrechten für Sie eine Rolle spielt
- Sie die direkte Beziehung zu Ihren Creatorn behalten wollen
Typisch: die Agentur, die gleichzeitig in Deutschland, Frankreich, den USA und den Emiraten arbeitet — und bei der die Frage „wo wurde das eigentlich gedreht" bisher niemand systematisch beantwortet hat.
Und wann keiner der drei
Wenn Sie wenige Auszahlungen im Jahr an Creator im eigenen Land leisten, ist normale Rechnungsstellung günstiger als jede Plattform. Der Aufwand dieser Systeme lohnt ab dem Punkt, an dem Grenzen überschritten werden — geografisch oder in der Stückzahl.
Ein offener Hinweis zur Beschaffung
Solange unsere Zertifizierungen laufen, wird eine Konzernbeschaffung mit striktem Prüfkatalog Gigapay oder Lumanu vorziehen. Das ist nachvollziehbar. Wenn Ihr Prüfprozess einen SOC-2-Type-II-Bericht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verlangt, sprechen Sie uns nach Vorliegen erneut an — oder starten Sie mit einem abgegrenzten Teilbereich.
Wichtiger Hinweis
Cognitiva Systems Inc. erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung und ist dazu nicht befugt. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Einordnung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. CognitivaOS stellt Dokumentations- und Auswertungsfunktionen bereit; die steuerliche und rechtliche Beurteilung der erfassten Sachverhalte obliegt Ihnen und Ihren Beratern. Rechtslage und Verwaltungspraxis ändern sich laufend.
Gigapay und Lumanu sind Marken der jeweiligen Inhaber. Angaben zu diesen Anbietern beruhen auf deren öffentlicher Selbstdarstellung, abgerufen am 16. August 2026, und dienen der sachlichen Gegenüberstellung nachprüfbarer Eigenschaften.
Quellen
- Gigapay: gigapay.com — Produktseiten, API-Dokumentation, Unternehmensblog
- Lumanu: lumanu.com — Startseite, FAQ, API-Seite
- § 50a EStG; Bundeszentralamt für Steuern, Hinweise zum Steuerabzug
- §§ 1 EStG, 8 und 9 AO
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG); Bundeszentralamt für Steuern, DAC7
- Bundesministerium der Finanzen, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1. Januar 2026
- Agencia Tributaria, Besteuerung nicht ansässiger Künstler und Sportler
- UAE Media Law, Advertiser Permit